
Zulassung als anerkannter Träger nach AZAV
Seit dem 30.04.2013 sind wir zertifiziert nach AZAV und somit zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (gemäß § 178 SGB III). Damit haben wir die Erlaubnis, die Private Arbeitsvermittlung auszuüben (gemäß § 45 Abs. 4 Satz 3 Nummer 2 SGB III).